Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Chloramphenicol, Nitrofurane und Tetrazykline in Schalen-, Krusten- und Weichtieren aus Aquakultur

Endbericht der Schwerpunktaktion A-021-17

Ziel der Schwerpunktaktion „Chloramphenicol, Nitrofurane und Tetrazykline in Schalen-, Krusten- und Weichtieren aus Aquakultur“ war die Überprüfung, ob diese teils verbotenen antibiotischen Substanzen in der Aquakultur eingesetzt werden.

Es wurden 72 Proben aus ganz Österreich untersucht:

  • Keine Probe musste beanstandet werden

Chloramphenicol und Nitrofurane sind Substanzen mit antibiotischer und desinfizierender Wirkung. Ihr Einsatz ist schon seit vielen Jahren in der EU für die Produktion von tierischen Lebensmitteln verboten. Dennoch werden bei Produkten aus Aquakultur, wie Krebs- und Weichtieren, gelegentlich Rückstände in geringen Mengen nachgewiesen. Tetracyclin ist ein zugelassenes Antibiotikum, für das Grenzwerte in Lebensmitteln festgelegt sind.

Aktualisiert: 18.07.2022

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