Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Österreichischer Cadmiumbericht 2013 -2015

Cadmium zählt zu den innerhalb der EU regulierten Kontaminanten, für welche gesetzlich verbindliche Höchstgehalte existieren.

Die jeweiligen Höchstgehalte für Cadmium für die verschiedenen Warengruppen sind in der Verordnung (EU) Nr. 488/2014 angeführt. Zu den regulierten Warengruppen zählen verschiedene Gruppen von Gemüse, Pilze, Getreide, Fleisch, Fisch, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder und mit dem Jahre 2019 auch Schokolade.

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit testet jährlich viele verschiedene Lebensmittel aus unterschiedlichen Warengruppen. In den Jahren 2013-2015 wurden insgesamt 3250 Proben auf Cadmium analysiert, wobei der Anteil der nicht-quantifizierbaren Proben mit 1855 Proben bei 59 % lag. Durchschnittliche Cadmiumgehalte der verschiedenen Warengruppen lagen zwischen 0-250 µg/kg, wobei das Mittelfeld im Bereich 19-84 µg/kg angesiedelt war. Die höchsten Cadmiumgehalte wurden in den Warengruppen Wassermolluske, Fischinnereien, Schnecken, Ölsaaten, Schokoladeprodukte und Nahrungsergänzungsmittel gefunden. Die niedrigsten Cadmiumgehalte wiesen die Warengruppen Butter, Milch und Milchprodukte, Obst und Obstprodukte, Obst- und Gemüsesäfte, Bier und ähnliche Getränke, Nahrungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Honig, Fleisch, sowie Fruchtgemüse auf.

Jährliche Unterschiede in der mittleren Cadmiumbelastung der verschiedenen Warengruppen sind insbesondere auf eine unterschiedliche Lebensmittelauswahl zurückzuführen, da bestimmte Lebensmittel natürlicherweise höhere Gehalte aufweisen als andere.

In den Jahren 2013-2015 wurden in Österreich insgesamt 16 Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt. Drei dieser Überschreitungen waren auf gezüchtete Austernpilze, zwei auf Meeresfrüchte, neun auf Sardellenprodukte und weitere zwei auf Miesmuscheln zurückzuführen.

Herzog Katja*, Hofstädter Daniela, Marchart Kristina

Aktualisiert: 14.09.2022

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