Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Parabene und Isothiazolinone in kosmetischen Mitteln

Endbericht der Schwerpunktaktion A-038-17

Parabene und Isothiazolinone wurden als Konservierungsmittel in kosmetischen Mitteln verwendet. Ihr Einsatz ist mittlerweile eingeschränkt bzw. verboten. Ziel der Schwerpunktaktion „Parabene und Isothiazolinone in kosmetischen Mitteln“ war die Überprüfung, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Es wurden 61 Proben aus ganz Österreich untersucht. 16 Proben wurden beanstandet:

  • Bei sieben Proben wurden Isothiazolinone nachgewiesen, diese sind in kosmetischen Mitteln, die auf der Haut verbleiben, verboten
  • Bei einer Probe wurde das verbotene Isobutylparaben eingesetzt
  • Eine Probe enthielt das verbotene Gemisch von Methylisothiazolinon (MI)und Methylchloroisothia-zolinon (MCI)
  • Die weiteren Beanstandungen betrafen Kennzeichnungsmängel. Davon wurde bei vier Proben ein Konservierungsstoff nicht deklariert

Seit dem 30. Juli 2015 dürfen nur mehr bestimmte Parabene als Konservierungsmittel in kosmetischen Mitteln verwendet werden (Methyl-, Ethyl-, Butyl- und Propylparabene). Für Parabene sind Höchstwerte festgesetzt. Kosmetische Mittel die die Konservierungsmittel  Butyl- und Propylparabene enthalten, auf der Haut verbleiben und für Kinder unter 3 Jahren konzipiert sind, müssen den Warnhinweis „Nicht im Windelbereich verwenden“ aufweisen. Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben sind verboten.

Isothiazolinone (Methylisothiazolinon, Methylchloroisothiazolinon) können allergische Reaktionen verursachen und sind in „Leave-on“ Produkten (kosmetische Mittel, die auf der Haut bzw. im Haar verbleiben) verboten.

Aktualisiert: 18.07.2022

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