Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Sicherheit von Pufferballs und ähnlichen Produkten

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Schwerpunkte Spielzeug



Endbericht der Schwerpunktaktion A-036-20

Ziel der Schwerpunktaktion war es, zu überprüfen, ob bzw. inwieweit am österreichischen Markt befindliche Pufferballs bzw. Fluffy-Bälle und ähnliche Produkte den Anforderungen der Spielzeugverordnung entsprechen, insbesondere ob sie die Anforderungen der europäischen Norm „mechanische und physikalische Sicherheit von Spielzeug“ erfüllen.

50 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 27 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:

  • 21 Proben wurden als „Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren“ eingestuft, alle 21 wurden beanstandet:
    • drei Proben wiesen ablösbare Kleinteile auf, das Erstickungsrisiko wurde als „ernstes Risiko“ bewertet und die Proben als „gesundheitsschädlich“ beanstandet
    • 18 Proben wurden auf Grund von ablösbaren Kleinteilen beanstandet, das Risiko wurde auf Grund der Form, Beschaffenheit und Größe der Kleinteile als „hohes Risiko“ beurteilt und damit als „nicht den Sicherheitsanforderungen der Spielzeugverordnung entsprechend“ beanstandet
    • fünf Proben wurden wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet
    • eine Probe wurde wegen Mängeln gemäß der Spielzeugkennzeichnungsverord-nung beanstandet (fehlende Angaben bzgl. Name/Adresse bzw. Identifikations-kennzeichnung, CE-Kennzeichnung nicht korrekt)
    • bei allen 21 Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor
  • 29 Proben wurden als „Spielzeug für Kinder über 3 Jahren“ eingestuft, sechs Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
    • vier Proben wurden auf Grund von Sicherheitsmängeln beanstandet (u. a. zu dünne Verpackungsfolien, Strangulationsgefahr auf Grund einer zu langen/elastischen Yoyo-Schnur)
    • drei Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf (mangelhafte Warnhinweise)
    • drei Proben wurden wegen Mängeln gemäß der Spielzeugkennzeichnungsverordnung beanstandet (u.a. fehlende Angaben bzgl. Name/Adresse bzw. Identifikationskennzeichnung, CE-Kennzeichnung nicht korrekt)
    • drei Proben wurden wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet
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Schwerpunkte Spielzeug



Aktualisiert: 18.07.2022

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