Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Wasserstoffperoxid in Zahnbleichmitteln

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Schwerpunkte Kosmetik



Endbericht der Schwerpunktaktion A-043-17

Ziel der Schwerpunktaktion „Wasserstoffperoxid in Zahnbleichmitteln“ war die Überprüfung, ob die vorgege-benen Einsatzkonzentrationen für Wasserstoffperoxid in Zahnbleichmitteln für den „Home-Bleaching“-Produktbereich bzw. für Produkte aus dem Handel, die zur Abgabe an den Zahnarzt vorgesehen sind, einge-halten werden. Ebenfalls überprüft wurde die Deklaration der notwendigen Anwendungs- und Warnhinweise.

Es wurden 18 Proben aus ganz Österreich untersucht. Zwei Proben wurden beanstandet:

  • Ein Zahnbleichgel für Schienen warb mit der Angabe „non peroxide“, obwohl es laut Bestandteilliste den Wasserstoffperoxid freisetzenden Stoff „Sodium Carbonate Peroxide“ enthielt. Dieses Produkt wurde aufgrund von vorgetäuschten Merkmalen und fehlender Wirksamkeitsnachweise beanstandet
  • Bei einem Produkt fehlten die verpflichtenden Warnhinweise für Wasserstoffperoxid und Natriumfluorid

Wasserstoffperoxid ist ein starkes Oxidationsmittel und als solches ein starkes Bleich- und Desinfektions-mittel. Kosmetische Mittel dürfen höchstens 6 % Wasserstoffperoxid bzw. Wasserstoffperoxid freisetzenden Verbindungen enthalten. Produkte mit mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid dürfen nur an Zahnärzte abgeben werden.

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Aktualisiert: 18.07.2022

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